Information über Sicherheitsmaßnahmen nach § 11 Störfall-Verordnung
Die Gefährdung der Öffentlichkeit durch industrielle Störfälle zu verringern, ist das oberste Ziel der EG-Seveso-Richtlinie. Die Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Den Vorschriften und den sich daraus ergebenden Pflichten unterliegen in Deutschland Unternehmen mit mehreren tausend Anlagen. Die Anlagenbetreiber müssen nicht nur die Behörden, sondern ausdrücklich die betroffenen Personen sowie die Öffentlichkeit über die Sicherheitsmaßnahmen informieren.
Ausführliche Informationen haben wir in unserer Störfallbroschüre (.pdf) für Sie bereitgestellt.
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns einfach eine Mail: umwelt@ruetgers-organics.de

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