Vorausdenken!
Experten auf dem aktuellsten Stand der Forschung
Neue, moderne Wirkstoffe und Produktformulierungen auf europäischer Ebene zu prüfen und entsprechende Produkte zuzulassen, sind wesentliche Bestandteile unserer Forschungsaktivitäten.
Die immer komplexere Gesetzeslage und der Ausgleich der europäischen Märkte stellen große Herausforderungen an uns und unsere Produkte, aber vor allem an unsere Kunden. Die Themen REACH (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien), BPD (Biozid Produkte Richtlinie) sowie GHS (Globally Harmonized System) müssen zudem beachtet werden und in die Produktentwicklung von morgen mit einfließen.
Permanente Analysen von Kundenproben durch unseren leistungsfähigen Analytikbereich innerhalb der F&E sichern dabei unseren hohen Qualitätsstandard ab. Wenn Sie sich für impralit® als Partner entscheiden, entscheiden Sie sich für die Sicherheit, immer zulassungskonform zu arbeiten und die richtigen, zertifizierten Produkte einzusetzen.
REACH - Die neue Chemikaliengesetzgebung
Das Wort "REACH" ist die Abkürzung für Registrierung („Registration“), Bewertung
(„Evaluation“) und Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien (Chemicals). Die seit 1. Juni 2007 geltende REACHVerordnung verlangt von Unternehmen, die einen chemischen Stoff in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, diesen Stoff in einer zentralen Datenbank registrieren zu lassen. Für gefährliche Stoffe werden im Rahmen einer Risikobewertung die Bedingungen für einen sicheren Umgang ermittelt und mit dem Sicherheitsdatenblatt den Verwendern
mitgeteilt. Zugleich sollen durch ein Zulassungsverfahren innovationsfördernde Anreize zur Substitution besonders gefährlicher Stoffe geschaffen werden. Hintergrund ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtssystem für alle Chemikalien.
BPD - Biozid-Produkte-Richtlinie
Mit dieser Richtlinie existieren nunmehr europaweit einheitliche Regelungen für eine Vielzahl von Produkten, die zur Bekämpfung von Schadorganismen eingesetzt werden, wozu z.B. Nagetiere, Insekten oder Mikroorganismen gehören. Um sowohl den Schutz für Verbraucher, Beschäftigte und Umwelt als auch eine ausreichende Wirksamkeit der Produkte gewährleisten zu können, dürfen Biozid-Produkte erst dann in den Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn eine Zulassung oder Registrierung durch die zuständige nationale Behörde vorliegt.
GHS - "Globally Harmonised System"
Alle Chemikalien unterliegen vor dem Inverkehrbringen grundsätzlich der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Indem gefährliche Stoffeigenschaften identifiziert und durch Gefahrensymbole gekennzeichnet werden, sollen Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien vor nachteiligen Auswirkungen geschützt werden. Weltweit gibt es jedoch sehr unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Es kann daher passieren, dass ein Stoff oder Stoffgemisch in einem Land als gefährlich eingestuft und behandelt wird und in einem anderen nicht. Dies führt nicht nur im Transport und im Handel zu Problemen, sondern auch bei den Verbrauchern und im Arbeitsschutz. Ziel des GHS ist es daher, erstmals ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen.

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